Der Beschuldigte B.______ (Bauführer) erklärte sowohl in der Untersuchung als auch vor Obergericht, dass beim geplanten Einsatz des Krans bei den Bauarbeiten an der Stütze für die neue leistungsstarke Bauseilbahn 1 keine Notwendigkeit bestanden habe, mit der Laufkatze des Baukrans auf den von der Baustelle abgewandten Bereich der Seilbahn zu gelangen („wir haben dort mit unserem Kran eigentlich nichts zu suchen“), weshalb diesbezüglich auch keine Sicherheitsüberlegungen angestellt worden seien. Auch der Seilbahnbauer, welcher zusammen mit B.____