| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) aa) Der Baukran an der Felskante im Bereich der Seilbahnstütze 1 wurde am Freitag und Samstag, 27. und 28. Juni 2008, aufgebaut; am Montag, 30. Juni 2008 erfolgte der Einzug des Kranseils und fand die Instruktion des Kranführers W.______ statt. Vonseiten der Bauleitung bestanden in Bezug auf den Umgang des Baukrans mit der Seilbahn keine Anweisungen. Der Beschuldigte B.__