__ von der Kabine aus die durch die Kollision mit dem Kranseil entstandene akute Gefahrenlage eher bemerkt, wäre ihm bis zum Absturz der Kabine aufgrund der reduzierten Fahrgeschwindigkeit mehr Zeit zur Verfügung gestanden, um die Bahn noch vorzeitig mit der Notbremse zu stoppen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Der Betrieb der Seilbahn folgte nicht einem starren Fahrplan, sondern die Bahn zirkulierte für Material- und Personentransporte nach Bedarf. Dies war auch dem Beschuldigten A.______ und dem Kranführer W.______ bewusst, die selber ebenfalls mit der Unfallbahn zur Baustelle gelangt waren.