Konkret war die Verbindung der Steuerbefehle (Funksteuerung) von der Gehängekabine zur Antriebssteuerung unterbrochen, sodass die Bedienung der Seilbahn von der Kabine aus nicht mehr möglich war. Der Betrieb der Bahn erfolgte daher mittels Handsteuerung vom Kommandoraum an der Bergstation aus; von der Kabine aus konnte auf die Fahrt der Seilbahn einzig noch durch das Ziehen der Notbremse (Fangbremse) Einfluss genommen werden. Vom Seilbahnchef Y.______ war angeordnet, dass der Maschinist im Kommandoraum an der Bergstation und der Maschinist in der Seilbahnkabine zueinander Funkkontakt haben müssen; auf der Unfallfahrt trug jedoch der tödlich verunglückte G.__