Anhand der polizeilichen Fotos lässt sich erwägen, dass er freie Sicht bis zur Bergstation gehabt hätte, wenn er sich vom Mast weg auf der Geländekuppe einige Meter weiter aufwärts in nördliche Richtung begeben hätte. W.______ führte in der Untersuchung aus, am Unfallmorgen seien nur wenige Lastenzüge mit dem Kran zu verrichten gewesen, weshalb er bei anderen Arbeiten auf der Baustelle mitgeholfen habe. Aus diesem Grund habe er den Kran vom Boden aus mit der Fernsteuerung bedient. Es treffe aber zu, dass er vom Führerstand aus eine bessere Übersicht über die Seilbahn gehabt hätte.