knapp ein Jahr nach dem Unfall erklärte, die Seilbahnkabine sei noch etwa 50 Meter von der Stütze entfernt gewesen, als er sie bemerkt habe. A.______ erwähnte im Übrigen in der Untersuchung, dass man vom Bereich der Baustelle aus „im Prinzip bis zur Bergstation“ der Seilbahn habe sehen können. Anhand der polizeilichen Fotos lässt sich erwägen, dass er freie Sicht bis zur Bergstation gehabt hätte, wenn er sich vom Mast weg auf der Geländekuppe einige Meter weiter aufwärts in nördliche Richtung begeben hätte.