allerdings sei ihre Sicht nach oben beeinträchtigt gewesen, da sie von der Sonne stark geblendet worden seien. Der Augenschein der Polizei an der Unfallstelle ergab zudem, dass W.______ und A.______ bei der Seilbahnstütze zufolge der dort durch Bäume eingeschränkten Sicht die Tragseile der Seilbahn bergwärts nur auf einer ganz kurzen Strecke von wenigen Metern sehen konnten; W.______ schätzte anlässlich der Befragung kurz nach dem Unfall die einsehbare Strecke auf 5-6 Meter, während A.______ knapp ein Jahr nach dem Unfall erklärte, die Seilbahnkabine sei noch etwa 50 Meter von der Stütze entfernt gewesen, als er sie bemerkt habe.