an, den Abbauhammer mithilfe des Krans umzuplatzieren. Als neuen Ablageort für den Abbauhammer entschied er sich für eine ebene Stelle unmittelbar beim Mastsockel (Stütze 1) der Seilbahn. A.______ erklärte nach dem Unfall gegenüber der Polizei, dass der Abbauhammer auch anderswo hätte deponiert werden können; der Platz bei der Stütze 1 sei ihm „einfach am idealsten“ erschienen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) In der Folge hängten A.______ und W.______ den Abbauhammer, welcher im Bereich des Kranturms gelegen hatte, am Seilhaken des Krans ein; hierbei war ihnen auch ein Bauarbeiter behilflich.