Konkret am Unfallort selber bei der Seilbahnstütze 1 nahm er die ihm zugewiesene Funktion als Vorarbeiter allerdings erst unmittelbar am Unfalltag auf; an jenem Morgen hielt er sich zunächst bei der Stütze 2 auf und begab sich dann zu Fuss auf die Baustelle bei der Stütze 1, wo er rund eine halbe Stunde vor dem Unfallereignis eintraf. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.3.— Ablauf des verhängnisvollen Kranmanövers | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | a) A.__