| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.2.— Funktion und Stellung von A.______ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | a) Der Beschuldigte A.______ ist gelernter Maurer. Nach Abschluss der Lehre 1991 arbeitete er zunächst rund drei Jahre im Lehrbetrieb weiter, wechselte dann die Stelle und war ungefähr sechs Jahre als Betontrenntechniker tätig. Danach war er rund sieben Jahre bei der Seilbahnbaufirma Inauen-Schätti AG als Monteur angestellt. Im Jahr 2006 machte er sich selbständig und gründete im Juni 2007 seine Firma;