437 Abs. 1 lit. a StPO). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 6.— a) Der Beschuldigte A.______ beantragte in seiner Berufungseingabe an das Obergericht unter anderem, es sei der erstinstanzlich erfolgte Freispruch des Mitbeschuldigten Z.______ aufzuheben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Das Obergericht erwog mit Zwischenentscheid vom 24. Januar 2014 im Verfahren nach Art. 403 StPO, dass A.______ zur Anfechtung des Freispruchs von Z._