Mit weitergehenden Ansprüchen wurden die Angehörigen auf den Zivilweg verwiesen (Dispositiv-Ziff. 12). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend überband die Strafgerichtskommission den Verurteilten B.______, A.______, X.______ und Y.______ die Gerichts- und Untersuchungskosten anteilmässig (Dispositiv-Ziff. 13‑16 sowie Ziff. 18 und Ziff. 19).