| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Sodann verurteilte die Strafgerichtskommission die Beschuldigten B.______, A.______, X.______ und Y.______ unter solidarischer Haftung zur Leistung von Genugtuungszahlungen zu je gleichen Teilen einerseits an die Mutter (insgesamt Fr.______) und andererseits an die drei Schwestern (insgesamt je Fr.______) des tödlich verunglückten G.______ (Dispositiv-Ziff. 11). Mit weitergehenden Ansprüchen wurden die Angehörigen auf den Zivilweg verwiesen (Dispositiv-Ziff.