Am Dienstagmorgen, 1. Juli 2008, beauftragte B.______, damals Bauführer bei der ARGE Bauseilbahnen Limmern, den Vorarbeiter A.______, vor Ort auf dem Felsgrat die erforderlichen Vorkehrungen im Hinblick auf die Betonierung des Fundaments für den Mast der neuen Bauseilbahn 1 zu treffen. Vor Ort fand A.______ einen Abbauhammer vor, der unmittelbar im Bereich des Kranfundaments lag und dort im Wege war. Er wies daher gegen 10.30 Uhr den Kranführer W.______ an, den Abbauhammer mithilfe des Turmkrans wegzuheben und unmittelbar bei der Stütze 1 der Seilbahn zu deponieren. Um den Abbauhammer am vorgegebenen Zielort abzulegen, musste W.___