Nach erfolgter Instruktion des bauseitig vorgesehenen Kranführers W.______ am Montag, 30. Juni 2008, überliess die Wolffkran Schweiz AG den Kran mietweise der die für die Baumeisterarbeiten zuständigen Arbeitsgemeinschaft „ARGE Bauseilbahnen Limmern“ zur Inbetriebnahme ab 1. Juli 2008. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) Am Dienstagmorgen, 1. Juli 2008, beauftragte B.______, damals Bauführer bei der ARGE Bauseilbahnen Limmern, den Vorarbeiter A.______, vor Ort auf dem Felsgrat die erforderlichen Vorkehrungen im Hinblick auf die Betonierung des Fundaments für den Mast der neuen Bauseilbahn 1 zu treffen.