| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Für die Errichtung der Bauseilbahn 1 musste auf der Kante der mächtigen Felswand ein massiver Seilbahnmast erstellt werden, und zwar rund 30 Meter südlich der bestehenden Stütze 1 der Seilbahn bzw. rund 10 Meter südlich der Stütze der Materialseilbahn. In diesem Zusammenhang installierte Ende Juni 2008 das Kranunternehmen Wolffkran Schweiz AG auf dem Felsgrat einen 42 Meter hohen Turmkran. Der Standort des Krans befand sich dabei zwischen der Stütze der Materialseilbahn und dem Bereich, welcher für die neue Stütze der Bauseilbahn 1 vorgesehen war.