{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-12-19", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2013-00052_2014-12-19.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=416&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "af2559f84888cc24cbb0a7af02f20eea"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2013.00052", "OGS.2015.24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fahrlässige Tötung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:31", "Checksum": "d71dd38abdc0ce30f1485d006f4dd0be", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)\nRegeste:\nfahrlässige Tötung\n\n\nb) Bis zum Unfallereignis hatte A.______ insgesamt schon rund ein Jahr auf der Grossbaustelle „Linthal 2015“ gearbeitet. Konkret am Unfallort selber bei der Seilbahnstütze 1 nahm er die ihm zugewiesene Funktion als Vorarbeiter allerdings erst unmittelbar am Unfalltag auf; an jenem Morgen hielt er sich zunächst bei der Stütze 2 auf und begab sich dann zu Fuss auf die Baustelle bei der Stütze 1, wo er rund eine halbe Stunde vor dem Unfallereignis eintraf. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.3.— Ablauf des verhängnisvollen Kranmanövers |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\na) A.______ übernahm als Polier am Vormittag des 1. Juli 2008 die Leitung auf der Baustelle bei der Stütze 1. Mit ihm vor Ort waren damals der Kranführer W.______ sowie ein Baggerführer und ein Bauarbeiter. Auf Anweisung des Bauführers B.______ sollte A.______ die notwendigen Vorbereitungen treffen, damit auf dem Felsgrat die Betonfundation für den Mast der neuen Bauseilbahn (BSB 1) errichtet werden konnte. Dabei war vorgesehen, zunächst den Platz rund um den Kranstandort frei zu bekommen, um diesen mit Aushubmaterial aufzufüllen, damit die Fläche anschliessend als Materialplatz genutzt werden konnte. Am Fusse des Kranturms lag an jenem Morgen der Abbauhammer des auf der Baustelle im Einsatz stehenden Baggers (Menzi Muck). Nach seiner Ankunft vor Ort ordnete A.______ an, den Abbauhammer mithilfe des Krans umzuplatzieren. Als neuen Ablageort für den Abbauhammer entschied er sich für eine ebene Stelle unmittelbar beim Mastsockel (Stütze 1) der Seilbahn. A.______ erklärte nach dem Unfall gegenüber der Polizei, dass der Abbauhammer auch anderswo hätte deponiert werden können; der Platz bei der Stütze 1 sei ihm „einfach am idealsten“ erschienen. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) In der Folge hängten A.______ und W.______ den Abbauhammer, welcher im Bereich des Kranturms gelegen hatte, am Seilhaken des Krans ein; hierbei war ihnen auch ein Bauarbeiter behilflich. Anschliessend zog W.______, der den Kran vom Boden aus per Funk bediente, das Kranhubseil mit dem angehängten Abbauhammer ganz nach oben und schwenkte den Kranausleger in nördliche Richtung hin zur Seilbahn; während dieses Manövers befand sich die Laufkatze des Krans noch nahe beim Kranturm. Daraufhin liefen A.______ und W.______ zur vorgesehenen Abladestelle beim Mast der Seilbahn, wobei sie hierzu eine kleine Felskuppe zu überwinden hatten. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nc) Bei der vorgesehenen Abladestelle beim Mast der Seilbahn angekommen, liess W.______ die Laufkatze am Kranausleger ganz nach vorne über die Tragseile der Seilbahn hinaus fahren und senkte daraufhin den Abbauhammer unmittelbar hinter den Tragseilen ab, also auf der kranabgewandten Seite der Seilbahnfahrbahn; das Herablassen der Last erfolgte knapp neben dem äusseren (nördlichen) Tragseil, sodass beim Absenken der Last das Kranhubseil gelegentlich leicht das Tragseil touchierte, was allerdings für das Absenkmanöver selber unproblematisch war. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nd) Sowohl A.______ als auch W.______ führten in der Untersuchung aus, sie hätten sich vor dem Absenkmanöver von ihrem Standort beim Mast aus vergewissert, dass von der Bergstation her nicht die Seilbahn herannahen würde; allerdings sei ihre Sicht nach oben beeinträchtigt gewesen, da sie von der Sonne stark geblendet worden seien. Der Augenschein der Polizei an der Unfallstelle ergab zudem, dass W.______ und A.______ bei der Seilbahnstütze zufolge der dort durch Bäume eingeschränkten Sicht die Tragseile der Seilbahn bergwärts nur auf einer ganz kurzen Strecke von wenigen Metern sehen konnten; W.______ schätzte anlässlich der Befragung kurz nach dem Unfall die einsehbare Strecke auf 5-6 Meter, während A.______ knapp ein Jahr nach dem Unfall erklärte, die Seilbahnkabine sei noch etwa 50 Meter von der Stütze entfernt gewesen, als er sie bemerkt habe. A.______ erwähnte im Übrigen in der Untersuchung, dass man vom Bereich der Baustelle aus „im Prinzip bis zur Bergstation“ der Seilbahn habe sehen können. Anhand der polizeilichen Fotos lässt sich erwägen, dass er freie Sicht bis zur Bergstation gehabt hätte, wenn er sich vom Mast weg auf der Geländekuppe einige Meter weiter aufwärts in nördliche Richtung begeben hätte. W.______ führte in der Untersuchung aus, am Unfallmorgen seien nur wenige Lastenzüge mit dem Kran zu verrichten gewesen, weshalb er bei anderen Arbeiten auf der Baustelle mitgeholfen habe. Aus diesem Grund habe er den Kran vom Boden aus mit der Fernsteuerung bedient. Es treffe aber zu, dass er vom Führerstand aus eine bessere Übersicht über die Seilbahn gehabt hätte. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}