{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2014-12-19", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2013-00052_2014-12-19.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=416&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=5&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "af2559f84888cc24cbb0a7af02f20eea"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2013.00052", "OGS.2015.24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fahrlässige Tötung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:55:31", "Checksum": "d71dd38abdc0ce30f1485d006f4dd0be", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 19.12.2014 OG.2013.00052 (OGS.2015.24)\nRegeste:\nfahrlässige Tötung\n\n\n1.— a) Vom Tierfehd (810 m.ü.M.) südlich von Linthal führt eine Personen- und Transportseilbahn zum Kalktrittli auf 1870 m.ü.M. Der vom Tal aus gesehen erste Mast der Bahn (Stütze 1) befindet sich auf etwas mehr als halber Distanz unmittelbar auf der Kante einer rund 300 m hohen Felswand. Die einspurige Windenbahn wurde Ende der 1950er Jahre im Zusammenhang mit dem Bau der Wasserkraftwerkanlagen Linth-Limmern errichtet. Das Fahrwerk der Seilbahn bewegt sich über zwei Tragseile, welche in einem Abstand von rund einem halben Meter zueinander verlaufen. Die Seilbahn dient vorwiegend dem Materialtransport sowie der Beförderung der Mitarbeiter der Kraftwerke; bis zur Inbetriebnahme der Bauseilbahn 1 anfangs 2010 wurden auch die Bauarbeiter der Grossbaustelle „Linthal 2015“ mit dieser Bahn befördert. Für das Ausführen von Materialtransporten kann die Personenkabine abgehängt werden; es befindet sich dann – so auch auf der Unfallfahrt – einzig noch das sogenannte Joch mit einer Barelle als Aufladefläche für das Transportgut am Gehänge, welches zudem mit einer einplätzigen Kabine für eine Begleitperson versehen ist. Die eben beschriebene Seilbahn wird in den vorliegenden Akten auch als „Windenseilbahn“ oder „5-Tonnen-Seilbahn“ bezeichnet. Nachfolgend wird für diese Bahn ausschliesslich die Bezeichnung „Seilbahn“ verwendet. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Im Hinblick auf die Einrichtung der Bauinstallationsplätze im Hochgebirge für das Pumpspeicherwerk „Linthal 2015“ wurde Mitte der 2000er Jahre eine zweite Seilbahn rein für den Lastentransport vom Tierfehd zum Kalktrittli erstellt. Diese Materialseilbahn führte ebenfalls über die oben erwähnte Felskante, wobei sich deren Stütze knapp 20 Meter südlich von der Stütze der Seilbahn befand. Im Jahr 2008 war geplant, die betreffende Materialseilbahn durch eine wesentlich leistungsfähigere Bahn zu ersetzen; die neue sogenannte Bauseilbahn 1 (BSB 1) sollte in der Folge Lasten bis zu 40 Tonnen für die Bauarbeiten am Pumpspeicherwerk transportieren können (siehe dazu http://www.axpo.com/content/dam/axpo/switzerland/erleben/dokumente/ 100504-_Axpo_-Newsletter_10_1.pdf; besucht am 20. Oktober 2014). |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nc) Für die Errichtung der Bauseilbahn 1 musste auf der Kante der mächtigen Felswand ein massiver Seilbahnmast erstellt werden, und zwar rund 30 Meter südlich der bestehenden Stütze 1 der Seilbahn bzw. rund 10 Meter südlich der Stütze der Materialseilbahn. In diesem Zusammenhang installierte Ende Juni 2008 das Kranunternehmen Wolffkran Schweiz AG auf dem Felsgrat einen 42 Meter hohen Turmkran. Der Standort des Krans befand sich dabei zwischen der Stütze der Materialseilbahn und dem Bereich, welcher für die neue Stütze der Bauseilbahn 1 vorgesehen war. Der 24 Meter lange Ausleger des frei drehbaren Krans reichte in nördlicher Richtung über die Materialseilbahn hinweg bis in das Profil der Seilbahn hinein; im Bereich der Stütze 1 konnte die Laufkatze des Krans über das Tragseil der Seilbahn hinaus ausgefahren werden. Nach erfolgter Instruktion des bauseitig vorgesehenen Kranführers W.______ am Montag, 30. Juni 2008, überliess die Wolffkran Schweiz AG den Kran mietweise der die für die Baumeisterarbeiten zuständigen Arbeitsgemeinschaft „ARGE Bauseilbahnen Limmern“ zur Inbetriebnahme ab 1. Juli 2008. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nd) Am Dienstagmorgen, 1. Juli 2008, beauftragte B.______, damals Bauführer bei der ARGE Bauseilbahnen Limmern, den Vorarbeiter A.______, vor Ort auf dem Felsgrat die erforderlichen Vorkehrungen im Hinblick auf die Betonierung des Fundaments für den Mast der neuen Bauseilbahn 1 zu treffen. Vor Ort fand A.______ einen Abbauhammer vor, der unmittelbar im Bereich des Kranfundaments lag und dort im Wege war. Er wies daher gegen 10.30 Uhr den Kranführer W.______ an, den Abbauhammer mithilfe des Turmkrans wegzuheben und unmittelbar bei der Stütze 1 der Seilbahn zu deponieren. Um den Abbauhammer am vorgegebenen Zielort abzulegen, musste W.______ mit dem Kran über die Tragseile der Seilbahn schwenken und das Kranhubseil mit der Last hinter den Tragseilen herablassen. Während dieses Manövers hielt sich W.______ nicht in der Kran-Hochkabine auf, sondern bediente den Kran per Funk vom Boden aus; A.______ stand dabei praktisch unmittelbar neben ihm. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\ne) Zur gleichen Zeit, als A.______ und W.______ bei der Stütze 1 mit der Umplatzierung des Abbauhammers beschäftigt waren, bestieg der Seilbahnangestellte G.______ in der Bergstation der Seilbahn die einplätzige Gehängekabine (Joch) und fuhr damit talwärts; bedient wurde die Bahn dabei von der Bergstation aus durch den Maschinisten X.______. Als sich die Gehängekabine der Stütze 1 näherte, hatten A.______ und W.______ den Abbauhammer eben gerade vom Seilhaken genommen und hing das Kranseil (Hubseil) mit dem Flaschenzug direkt neben dem Seilbahntragseil. In der Folge verfing sich die Gehängekabine mit dem Kranseil und zog dieses talwärts mit. Als das Kranseil nicht mehr weiter nachgab, wurde das Laufwerk mit der Gehängekabine aus den Tragseilen gerissen und stürzte ab. Beim Aufprall der Transportgondel auf den steilen Abhang wurde G.______ aus der Kabine geschleudert, worauf er über die mehrere hundert Meter hohe Felswand abstürzte und tödlich verletzt wurde. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}