ebenso ist eine allfällige Sanktion nach Massgabe des individuellen Verschuldens zu bestimmen. Mit anderen Worten ausgedrückt, verhält es sich also nicht so, dass bei einer Mehrzahl von Tätern sozusagen ein „Gesamtverschulden“ anteilmässig aufgeteilt würde und daher das vom einzelnen Täter persönlich zu verantwortende Verschulden umso geringer wäre, je mehr Personen an der Straftat mitschuldig sind. In dieser Perspektive ist darum die Strafbarkeit von A.______ losgelöst von der Frage der Schuldigkeit weiterer Beteiligter zu beurteilen; der Freispruch eines Mitbeschuldigten hat auf die strafrechtliche Beurteilung des eingeklagten Tatverhaltens von A.______ keinen Einfluss.