Schweri, Eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde in Strafsachen, Bern 1993, S. 80 Rz 226; Calame, in: Kuhn/Jeanneret [Hrsg.], Code de procédure pénale suisse, Rz 2 zu Art. 382; Hauser/Schweri/Hartmann, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. Aufl., Basel 2005, S. 474 Rz 23). | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | bb) Der erstinstanzlich erfolgte Freispruch von B.______ wirkt sich nicht unmittelbar, direkt auf die Rechtsstellung von A.______ aus. Der Freispruch eines Mitbeschuldigten hat nicht etwa zur Folge, dass deswegen die übrigen Beschuldigten mit einer höheren Strafe zu rechnen haben.