_ insoweit nicht einzutreten, als dieser den ihm [B.______] gegenüber erfolgten Freispruch anficht. A.______ weist replicando darauf hin, dass er „aufgrund des beträchtlichen wirtschaftlichen Schadens, welchen alle letztlich rechtskräftig Verurteilten zu tragen haben, ein direktes und persönliches Interesse an einem Schuldspruch auch gegenüber dem Mitbeschuldigten B.______“ habe. Dieser Ansicht hält B.______ duplicando entgegen, dass allfällige zivilrechtliche Haftungsfolgen keine Legitimation begründeten, um den Freispruch eines Mitbeschuldigten anzufechten; denn bei einem allfälligen Haftungsprozess sei der Zivilrichter gemäss Art.