___ angeklagt, der für die Installation des Baukrans zuständig war. Ihm wurde angelastet, dass er am Kran eine Drehbegrenzung hätte anbringen sollen, um Schwenkbewegungen in das Profil der Seilbahn zu verhindern; zumindest aber hätte er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft darauf hinwirken müssen, dass die Seilbahn nicht während der Kranarbeiten in Betrieb gesetzt würde. Die Strafgerichtskommission sprach B.______ jedoch von Schuld und Strafe frei. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 3.— A.______ führt gegen den Entscheid der Strafgerichtskommission Berufung.