1.— Auf Begehren der Finanzverwaltung der Gemeinde Glarus Nord stellte das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus am 16. Januar 2013 in der Betreibung Nr. [...] gegen A.______ einen Zahlungsbefehl aus. Die Betreibung betrifft die von der Gemeinde Glarus Nord für das Jahr 2011 veranlagte Gebühr für die Abfallbeseitigung im Betrag von Fr. 91.80 zuzüglich Zins und Kosten. A.______ erhob in der Folge Rechtsvorschlag. Diesen beseitigte der zuständige Präsident des Kantonsgerichts Glarus mit Verfügung vom 11. Juni 2013 und erteilte der Gläubigerin definitive Rechtsöffnung. | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | 2.— Mit Beschwerde vom 22. August 2013 beantragt A.__