Es ist kaum möglich, dass er unter diesen Umständen ein erhebliches Vermögen ansparen konnte. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass das Geld aus dem Verkauf von Marihuana stammen könnte. Unter Berücksichtigung der Untersuchungsakten kann im aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei den beschlagnahmten Vermögenswerten um Deliktsgut handelt. Die Beschlagnahme ist daher verhältnismässig und im Hinblick darauf, dass das Geld einzuziehen wäre, falls sich der Tatverdacht bestätigen sollte, auch notwendig. Die Beschlagnahme ist folglich nicht aufzuheben;