Lüfter, Ersatzfilter, 18 Lampen, 2 Heizstrahler rot, 1 Heizstrahler weiss, Ventilator, E-Kabel und Schalttableau, Lüftungsrohr, 1 Tauchpumpe, Ersatzlampen, 2 Trafo, Hauptleitung Lüftung 2 Rohre, Lüftungsgebläse, Lüftungsrohr gross 3 m. A.______ verlangt nun offensichtlich die Herausgabe von Gegenständen, welche sichergestellt wurden, als seine Indoor-Anlage ausgehoben wurde. Gegenstände, welche zur Begehung einer Straftat gedient haben oder bestimmt waren oder die durch eine Straftat hervorgebracht worden sind, werden eingezogen (Art. 69 Abs. 1 StGB). Da die herausverlangten Gegenstände voraussichtlich einzuziehen sind, ist die Beschlagnahme zulässig (Art. 263 Abs. 1 lit.