Mit Eingabe vom 16. Mai 2013 gelangte der Rechtsvertreter von erneut an die Staatsanwaltschaft. Er beantragte, verschiedene der beschlagnahmten Gegenstände seien herauszugeben, da diese Arbeitsutensilien für die Berufsausübung seines Klienten als selbständiger [...] unerlässlich seien. Weiter beantragte er die Herausgabe des beschlagnahmten Bargelds in der Höhe von rund Fr. 50‘000.-, da dieses Geld nachweislich aus der Arbeitstätigkeit seines Klienten stammte. Am 1. Juli 2013 beantragte er die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände erneut. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.—