Dabei stellte sie unter anderem 52‘000.- Franken und 190.- Euro sicher. | |||||||||||| | | |||||||||||| | f) Am 11. Februar 2013 wurde A.______ schliesslich wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.— Mit Schreiben vom 11. März 2013 und vom 18. April 2013 gelangte der Rechtsvertreter von A.______ an die Staatsanwaltschaft, mit der Bitte, ihm Protokolle betreffend die beschlagnahmten Gegenstände zuzustellen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.— Mit Eingabe vom 16. Mai 2013 gelangte der Rechtsvertreter von erneut an die Staatsanwaltschaft.