c) A.______ wurde ebenfalls noch an diesem Tag festgenommen, schliesslich aber wieder entlassen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | d) Am 30. Dezember 2012 wurde A.______ erneut festgenommen. An diesem Tag erliess die Staatsanwaltschaft einen weiteren Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl: Zu durchsuchen waren erneut die Räumlichkeiten von A.______. Es war nach Drogen und Drogenutensilien (Indooranlage etc.) zu suchen und die aufgefundenen Gegenstände waren zu beschlagnahmen, da A.______ dringend verdächtigt wurde, Drogen angebaut und damit gehandelt zu haben. Im Keller des Beschuldigen konnten schliesslich verschiedene Utensilien und Marihuana sichergestellt werden.