Auch Bildmaterial, Ton-, Bild- und andere Aufzeichnungen sowie Datenträger und EDV-Systeme waren gemäss dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl zu durchsuchen, ebenso der Beschuldigte A.______ und dessen Fahrzeuge. Die Beschlagnahme dieser Gegenstände wurde damit begründet, dass A.______ dringend verdächtigt werde, pornographische Bilder und Filme ins Internet gestellt und Marihuana konsumiert zu haben. | |||||||||||| | | |||||||||||| | b) Am selben Tag führte die Kantonspolizei die Durchsuchung durch. Dabei wurden diverse Gegenstände sichergestellt, darunter Computer, Mobiltelefone, Marihuana und diverse Utensilien, diverse Fotos und eine Compact Disc. | |||||||||||| | | |||||||||||| |