erfolgte am 26. Juli 2012 eine Gutschrift von Fr. 20.05 vom Konto [...]. Das Konto [...] von B.______ bei der [...] wurde an diesem Tag saldiert. Die Staatsanwaltschaft wird daher auch zu jenem Konto noch weitere Nachforschungen anstellen müssen. | | | | | - | Die Wohnungsmiete überwies E._____ erstmals am 13. Oktober 2008 von seinem Konto bei der [...] an [...]. Auch später fehlen in einzelnen Abrechnungen Überweisungen für die Wohnungsmiete. Woher und ob der Mietzins für diese Zeit überwiesen wurde, ist nicht bekannt, könnte aber vermutlich über die Vermieter bzw. deren Bank ausfindig gemacht werden; allenfalls ergeben sich weitere Hinweise auf ein anderes Konto von E.