__ nicht bei den Gutschriften von E._____ auf, was darauf hindeutet, dass E._____ ebenfalls noch über mindestens ein weiteres Konto verfügt. Die Staatsanwaltschaft ist daher anzuweisen, den Geldfluss auf den Kontos von E._____ und B.______ zu untersuchen und weitere Bankverbindungen zu ermitteln. | | | | | - | Für die These, dass E._____ noch weitere Bankkontos hat oder hatte spricht auch, dass gemäss dem Kontoauszug seines Kontos bei der [...] von einem mutmasslichen Konto [...] Fr. 450.- bzw. Fr. 1‘200.- gutgeschrieben wurden. Diese Kontonummer taucht auch noch auf weiteren Bankauszügen auf. | | | | | - | Es ist auch wahrscheinlich, dass B._