In der polizeilichen Einvernahme wiederholte E._____ später, dass sie sich „dank B.______ und dieser finanziellen Sachlage […] eine gute Infrastruktur geschaffen“ hätten. Sie hätten alles gehabt und es sei „gut zum Leben eingerichtet mit Möbeln, Computer, Fernseher“. Auch das Auto, welches sie im Jahr 2010 gekauft hätten, sei mit dem Geld von B.______ bezahlt worden. Zudem hätten sie auch „Waschmaschine, Tumbler und alles“ gebraucht. Und den Gartensitzplatz hätten sie eingerichtet, damit B.______ draussen sein konnte. B.______ war, gemäss übereinstimmenden Aussagen von E._____ und von F._____ fast immer zu Hause. Ob sie überhaupt Autofahren kann, geht aus den Akten nicht hervor, ist aber