„Primär“ habe er das Geld für B.______ ausgegeben, „damit das Leben für sie erträglich war“; „B.______ brauchte einfach so viel Geld zum Leben, sonst wäre das Leben mit ihr unmöglich geworden“. Wofür er das Geld sekundär verwendet hat, sagt E._____ nicht. Zudem ist schleierhaft, weshalb B.______, die sowohl nach Aussagen von E._____ als auch von F._____ fast nur zu Hause war, „so viel Geld zum Leben“ brauchte. Es ist nicht auszuschliessen, dass es sich bei dieser Aussage um eine Schutzbehauptung des Beschuldigten handelt. Jedenfalls werden auch diesbezüglich weitere Abklärungen zu treffen sein. | | | | | - | In der polizeilichen Einvernahme wiederholte E.___