| | | | | - | Bei der polizeilichen Befragung vom 11. Januar 2013 sagte E._____ aus: „Die HE ist die Hilflosenentschädigung welche mir zusteht, da ich diese für sie erhalten habe […]“. Hier bestreitet er nicht, dass er das Geld selber beansprucht hat. Die Hilflosenentschädigung steht B.____ als IV-Rentnerin zu. Sie hat zu bestimmen, wie dieses Geld verwendet wird. | | | | | - | E._____ führte weiter aus, dass er vor knapp drei Jahren angefangen habe, Töff zu fahren. Er sei sehr viel mit dem Töff unterwegs gewesen, diese Ausflüge seien mit hohen Kosten verbunden gewesen. Anfänglich habe er diese Kosten mit seinem Erwerb als Künstler gedeckt.