10 Abs. 2 StGB). Als solches ist sie zweifelsfrei als schwere Straftat zu qualifizieren, weshalb die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall selber Einvernahmen durchzuführen hat. Insbesondere wird es geboten sein, den Beschuldigten E._____ zu befragen. Der Beschuldigte wird dabei zu den genauen Hintergründen der getätigten Bezüge vom Konto seiner damaligen Partnerin zu befragen sein; zudem dürfte generell interessieren, wie er seinen eigenen Lebensunterhalt bestritten hat. | | | | e) Im Übrigen ergeben sich bereits aus den Ermittlungsakten der Polizei mehrere Indizien dafür, dass E._____ das von B.___