| | | | b) Ein rechtlich geschütztes Interesse ergibt sich daraus, dass die betreffende Person durch den angefochtenen Entscheid unmittelbar in ihren Rechten betroffen, d.h. beschwert ist; eine blosse Reflexwirkung genügt nicht (Lieber, a.a.O., Art. 382 N 7). | | | | c) B.______ hat dadurch, dass ihr Vermögen zu E._____ geflossen und verschwunden ist, einen Vermögensschaden erlitten. Sie hat zudem Privat- und Zivilklage erhoben. Damit ist sie zur Beschwerde legitimiert (vgl. Amtsbericht 2011 S. 228 ff.). | | | | | |