_ AG verfügt seit März 2006 über ein Aktienkapital von Fr. 1‘300‘000.-, eingeteilt in 1‘300 Namenaktien à Fr. 1‘000.-. Per 31. August 2010 waren im Aktienbuch der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen: | |||||||||||||||||| | |||||||||||||||||| | b) Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der B.______ AG vom 24. Juni 2010 wies die Revisionsstelle darauf hin, dass die Gesellschaft eine „Unterbilanz“ gemäss Art. 725 Abs. 1 OR aufweise und deshalb Sanierungsmassnahmen einzuleiten seien. | |||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||| | c) Am 30. Juli 2010 fand eine ausserordentliche Generalversammlung der B.______ AG statt.