_ gewichtet und damit eine unrichtige Beweiswürdigung vorgenommen. Ob eine Kausalität zwischen der Forderungsstellung und der Kündigung gegeben sei, gehe aus dem angefochtenen Urteil nicht hervor. Wenn wie im vorliegenden Fall ein legitimes Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung gegeben sei, so komme dem Indiz des zeitlichen Konnexes nur noch untergeordnete Bedeutung zu, zumal sich im vorliegenden Fall die Kündigung wegen der defizitären Geschäftssparte, in welcher A.______ beschäftigt war, geradezu aufgedrängt habe. Ihre Beraterin, die Y.______ AG habe ihr empfohlen, die Geschäftstätigkeit in der Westschweiz sofort einzustellen und Personal abzubauen. Das Interesse der B.___