mit seiner Klage an das Kantonsgericht, wo er aus dem Arbeitsverhältnis mit der B.______ AG eine Forderung in der Höhe von Fr. 29‘950.- netto, zuzüglich Zins seit dem 1. Dezember 2011, geltend machte. | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | b) Das Kantonsgericht verpflichtete die B.______ AG, A.______ Fr. 20‘000.- zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Dezember 2011 zu bezahlen, im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (Dispositiv Ziff. 1 und 2). Es wurden keine Gerichtskosten erhoben und auch keine Parteientschädigungen zugesprochen (Dispositiv Ziff. 3 und 4). | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | 3.— Am 9. April 2013 ging die B.___