Rechnung für offene Forderungen in der Höhe von Fr. 37‘800.- inkl. MwSt.. Am Folgetag, dem 28. September 2011, löste die B.______ AG das Arbeitsverhältnis mit A.______ per 30. November 2011 auf. Sie begründete die Kündigung mit ihrer wirtschaftlichen Situation. A.______ erhob am 29. November 2011 Einsprache gegen die ausgesprochene Kündigung. | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | 2.— a) Am 19. April 2012 stellte A.______ ein Schlichtungsgesuch beim zuständigen Vermittleramt. Mit Eingabe vom 10. September 2012 gelangte A.______ mit seiner Klage an das Kantonsgericht, wo er aus dem Arbeitsverhältnis mit der B.__