_________________ | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | I. | |||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||| | 1.— Die B.______ AG und A.______ schlossen am 1. Januar 2010 einen Arbeitsvertrag; A.______ wurde ab diesem Datum als „Projektleiter Westschweiz“ mit einem 100 %-Pensum eingestellt. Die Parteien vereinbarten einen Jahreslohn von Fr. 130‘000.- brutto. A.______ war für „Aufbau und Ablauforganisation Westschweiz“ zuständig. Mit Schreiben vom 27. September 2011 stellte A.______ im Namen der X.______ GmbH der B.______ AG Rechnung für offene Forderungen in der Höhe von Fr. 37‘800.- inkl. MwSt..