b des Ruhetagsgesetzes. Der Zweck der Party war nicht allein auf die auch an hohen Feiertagen zulässige Abgabe von Getränken an der Bar ausgerichtet, sondern ebenso sehr auf die musikalische Unterhaltung der Gäste durch einen Disc-Jockey. Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, bildet bei einem „gewöhnlichen“ Barbetrieb die abgespielte Musik „nur den atmosphärischen Hintergrund“; für die Gäste ist dort die Konsumation, das Verweilen und die Kommunikation unmittelbar an der Bar wesentlich.