b Ruhetagsgesetz ist demnach mit Blick auf das an einem solchen Tag vorrangige Bedürfnis nach Ruhe und Besinnung auszulegen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb) Als Veranstaltung wird nach allgemeinem Verständnis ein Anlass bezeichnet, welcher sich aus dem Alltagsablauf heraushebt. Das Ereignis ist gewöhnlich im Voraus geplant sowie zeitlich und örtlich fixiert mit einer vom Organisator bestimmten inhaltlichen Zielsetzung oder Absicht. Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn diese einem breiten Teilnehmerkreis zugänglich ist, in der Lesart des Ruhetagsgesetzes wohl schon, sobald der Anlass über ein familiäres Zusammentreffen hinausgeht.