Der eingeklagte Vorfall hat sich jedoch bereits zuvor anfangs April 2012 zugetragen, weshalb noch die Bestimmungen des Ruhetagsgesetzes in der Fassung vom 6. Mai 1973 massgeblich sind. Die nachstehend ebenfalls zitierte landrätliche Verordnung zum Ruhetagsgesetz (Ruhetagsverordnung) datiert vom 19. Dezember 1973. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 5.1.— a) Auszug aus dem kantonalen Ruhetagsgesetz: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Auszug aus der Ruhetagsverordnung: