Tatsächlich unterscheiden sich die im Internet einsehbaren Inserate aus der Woche vor bzw. nach Ostern insoweit, als für jene Sonntagabende jeweils eine Party‑Tanznacht mit Disc-Jockey und ‚Partydancers‘ angekündigt war. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | dd) Auf der Basis dieser Faktenlage ist daher ‑ nicht zuletzt auch gemäss dem im Strafrecht geltenden Grundsatz „in dubio pro reo“ ‑ davon auszugehen, dass in der hier interessierenden Nacht vom Ostersonntag auf Ostermontag in der [...] keine Tanzveranstaltung durchgeführt wurde.