Dabei fehlte allerdings ein Hinweis auf die Anwesenheit von ‚Partydancers‘, wie dies bei zwei der vier anderen gleichzeitig annoncierten Veranstaltungen der Fall war. Der Beschuldigte hat denn auch in diesem Verfahren von Beginn an geltend gemacht, es sei am Osterabend das Publikum gerade nicht zum Tanzen animiert worden; allein die Bar sei offen gestanden und ein Disc-Jockey sei für die Musik zuständig gewesen. Tatsächlich unterscheiden sich die im Internet einsehbaren Inserate aus der Woche vor bzw. nach Ostern insoweit, als für jene Sonntagabende jeweils eine Party‑Tanznacht mit Disc-Jockey und ‚Partydancers‘ angekündigt war.