insbesondere hätten sich die Gäste auch im oberen Gebäudebereich aufgehalten, wo sich die Tanzfläche befindet. Einen Augenschein in der Gaststätte selber nahm die Polizeipatrouille nicht vor und konnte daher später nicht beantworten, ob dort neben dem Barbetrieb tatsächlich auch getanzt wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | cc) In einem Inserat in der regionalen Wochenzeitung war der Anlass in der [...] am Ostersonntagabend als „Party-Nacht mit DJ Fäbi“ ausgeschrieben. Dabei fehlte allerdings ein Hinweis auf die Anwesenheit von ‚Partydancers‘, wie dies bei zwei der vier anderen gleichzeitig annoncierten Veranstaltungen der Fall war.