| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 3.— a) Gestützt auf die polizeiliche Verzeigung, die anschliessenden Abklärungen der Staatsanwaltschaft sowie die persönliche Befragung des Beschuldigten B.______ anlässlich der gerichtlichen Verhandlung ist die Vorinstanz in tatsächlicher Hinsicht zur Überzeugung gelangt, dass in der Nacht vom Ostersonntag auf Ostermontag, vom 8. auf den 9. April 2012, in der [...] eine „‘Party-Nacht‘ unter Beizug eines DJs mit einem erhöhten Mass an Lärmimmissionen stattfand“.