Angesichts der Menge der beschlagnahmten Pflanzen, der Tatsachen, dass bei A.______ mehrere hundert Gramm vollständig geerntetes Marihuana und eine professionelle Indooranlage sichergestellt werden konnten, besteht der Verdacht auf Drogenhandel. Im Laufe des Verfahrens wird zu klären sein, ob es sich bei den sichergestellten Hanfzweigen um eine „erste Ernte“ handelt, oder ob dies eine Schutzbehauptung ist. Zum hier zu beurteilenden Zeitpunkt gleich zu Beginn der polizeilichen Ermittlungen lässt sich Drogenhandel jedoch nicht ausschliessen.