__ könne nicht mehr auf die Beweismittel einwirken, da die Kantonspolizei Glarus sämtliche Beweismittel beschlagnahmt habe, zudem seien PC und Mobiltelefon sichergestellt, Ermittlungen in Bezug auf allfällige Abnehmer hätten bisher keine Resultate zu Tage gebracht. Weiter rügt der Beschwerdeführer, dass die Untersuchungshaft unverhältnismässig